Leistungen

 Unser Pflegedienst übernimmt die Versorgung von pflegebedürftigen Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit: • Häusliche Pflegehilfe nach § 36 SGB XI: • häusliche Pflege bei Verhinderung von Personen nach § 39 SBG XI • Pflegeeinsätze nach § 37 Abs.3 SGB XI • die häusliche Krankenpflege, häusliche Pflege und Haushaltshilfe nach §§ 132, 132a Abs. 2 SGB V, §§37 und 38 SGB V • Entlastungsleistungen 


Inhalt der ambulanten Pflegeleistungen


 Inhalt der ambulanten Pflegeleistungen
 1.Inhalt der Pflegeleistungen sind im Rahmen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung die im Einzelfall erforderlichen Tätigkeiten zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung' mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen in der anerkannten Pflegegrade. Die Hilfen bei den Verrichtungen der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität dienen zugleich dem Ziel der Vorbeugung von Sekundärerkrankungen.
 2.Leistungen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 37 SGB V erfüllt sind, sind nicht Inhalt der Leistungen nach dem SGB XI. 
3. Die Durchführung und Organisation der Pflege gemäß dem allgemeinen Stand der medizinischpflegerischen Erkenntnisse, die Einbeziehung aktivierender Pflege und die Erfüllung von Qualitätsvorgaben nach §§ 112 SGB XI sind Bestandteil der Pflegeleistungen. Im Rahmen der Pflege sind die Angehörigen/Pflegepersonen zu beraten und anzuleiten. § 45 SGB XI wird dadurch nicht berührt. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung von Vorgaben der Nationalen Expertenstandards und der Grundsatzstellungnahmen des MDS. 
 4. Die Durchführung des Erstbesuchs richtet sich nach den Vorgaben des SGB XI und unseres Qualitätsmanagements.
  5. Zu den Pflegeleistungen gehören je nach Einzelfall Hilfen bei den nachfolgenden Verrichtungen: Körperpflege gemäß geltender Leistungskomplexe Ziele der Körperpflege Die körperliche Pflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten des Pflegebedürftigen. Die Intimsphäre ist zu schützen und der Zeitpunkt der Körperpflege ist mit dem Pflegebedürftigen und seinem sozialen Umfeld abzustimmen. Die Pflegekraft unterstützt den selbstverständlichen Umgang mit dem Thema" Ausscheiden/ Ausscheidungen ". Die Körperpflege umfasst im Einzelnen: -das Waschen, Duschen und Baden; dies beinhaltet ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transport zur Waschgelegenheit, das Schneiden von Fingernägeln, bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege, das Haare waschen und -trocknen, ggf. Kontaktherstellung zum/zur Friseur/in, Hautpflege -die Zahnpflege; diese umfasst insbesondere das Zähneputzen, die Prothesenpflege, die Mundhygiene -das Kämmen, einschl. Herrichten der Tagesfrisur -das Rasieren, einschl. der Gesichtspflege -Darm- oder Blasenentleerung; einschließlich der Pflege bei der Katheter- und Urinalversorgung sowie Pflege bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung mit Kontinenztraining, Teilwaschen einschließlich der Hautpflege, ggf. Wechseln der Wäsche. Bei Ausscheidungsproblemen regt die Pflegekraft eine ärztliche Abklärung an. Prophylaktische Maßnahmen, die ggf. erforderlich sind, z. B. • Pneumonieprophylaxe, • Dekubitusprophylaxe, • Parotitis- und Soorprophylaxe, • Obstipationsprophylaxe. Ernährung gemäß geltender Leistungskomplexe Ziele der Ernährung Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. Der Pflegebedürftige ist bei der Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich. 
 Die Ernährung umfasst -das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z.B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck, -Hygienemaßnahmen wie z. B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung. Mobilität gemäß geltender Leistungskomplexe Ziele der Mobilität Ziel der Mobilität ist u. a. die Förderung der Beweglichkeit in der häuslichen Umgebung. Dazu gehört auch die Förderung einer sicheren Umgebung durch eine regelmäßige Überprüfung des Wohnumfeldes in Bezug auf erforderliche Veränderungen (z.B. Haltegriffe) und eine gezielte Beobachtung des Pflegebedürftigen in seiner Umgebung. Unter dem Sicherheitsaspekt ist ggf. eine Beratung über Vorkehrungen für Notfälle und ihren Einsatz (z.B. Notrufsystem, Schlüsseldepot) erforderlich. Die Anwendung angemessener Hilfsmittelerleichtert den Umgang mit Bewegungsdefiziten. Beim Aufstehen und Zubettgehen sind Schlafgewohnheiten, Ruhebedürfnisse und evtl. Störungen angemessen zu berücksichtigen. Das gewohnte Bett ist entsprechend den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen solange wie möglich zu erhalten. Die Angehörigen sind auf fachgerechte und schlafstörungsarme Lagerung hinzuweisen. Die Mobilität umfasst -das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern; das Aufstehen und Zu Bett gehen beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken, z. B. Prothesen. Das Betten umfasst die Beurteilung der sachgerechten Ausstattung des Bettes mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfen. Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb/außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie Kontraktur vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen, -das Gehen-, Stehen-, Treppensteigen; diese umfassen das Bewegen im Zusammenhang mit den Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhlangewiesenen Pflegebedürftigen zum Aufstehen und sich bewegen, -das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung; dabei sind solche Verrichtungen außerhalb der Wohnung zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause unumgänglich sind und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern (z. B. organisieren und planendes Zahnarztbesuches), -das An- und Auskleiden; dies umfasst auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. ein An- und Ausziehtraining. 



 Hauswirtschaftliche Versorgung 

 Ziel der hauswirtschaftlichen Versorgung ist die Förderung der Fähigkeit zur Selbstversorgung in einer hygienegerechten Umgebung. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst -das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs, -das Kochen, einschl. der Vor- und Zubereitung der Bestandteile der Mahlzeiten, -das Reinigen der Wohnung in Bezug auf den allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen, -das Spülen einschließlich Einräumen des Geschirrs und Reinigung des Spülbereichs, -das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung; dies beinhaltet die Pflege der Wäsche und Kleidung, -das Beheizen der Wohnung einschl. der Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials in der häuslichen Umgebung Unser Pflegedienst bietet neben den oben genannten Leistungen auch einen Fahrdienst an. Wir möchten Menschen mit Einschränkungen mehr Unabhängigkeit und Flexibilität für ein Leben und die Teilhabe in der Gemeinschaft ermöglichen. Ein ausgebildeter Fahrer mit der Befähigung zur Fahrgastbeförderung, soll die Personen an das gewünschte Ziel bringen. z.B .zu Behörden, Ämtern, Krankenfahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus, zur Kur, zu Veranstaltungen, Ausflüge, zum Einkaufen, o.ä. 


  Organisation der Pflege und Betreuung 

 Ich und die stellvertretende Pflegedienstleitung sind telefonisch rund um die Uhr zu erreichen. Wir bieten unsere Dienstleistungen zu allen in der Wohnung des Patienten auf deren jeweiligen Bedarf hin individuell zugeschnitten an. Wir klären die Rahmenbedingungen, wie Kostenträger, Versorgungsstruktur usw. Wir vereinbaren die Pflegetermine nach individuellen Erfordernissen. Wir achten die Privatsphäre der Patienten. Wir arbeiten eng mit Hausärzten und Physiotherapeuten zusammen. Unsere Abrechnungen sind verständlich korrekt. Die Versorgung unserer Patienten mit medizinischen Geräten werden mit Sanitätshäusern der Krankenkassen übernommen. Für Schnellversorgung habe ich eine Kooperation mit dem Sanitätshaus Fischer in Heidenau. Unser Pflegekonzept stellt zusammen die Grundlage unserer Arbeit dar. 7. Erstbesuch Unser Pflegedienst führt zur Feststellung des Hilfebedarfs und der häuslichen Pflegesituation einen Erstbesuch bei dem Pflegebedürftigen zu Hause durch. Dieser wird von der Pflegedienstleitung oder deren Stellvertretung ausgeführt. Dabei sind Möglichkeiten der aktivierenden Pflege und die beim Pflegebedürftigen vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten zur Einbeziehung in den Pflegeprozess herauszuarbeiten. Soweit ein vom MDK empfohlener Pflegeplan vorliegt, wird dieser beim Erstbesuch herangezogen. Der Pflegebedürftige, seine Angehörigen u. alle an der Pflege Beteiligten werden einbezogen. Dabei stellen wir fest, welche Leistungen innerhalb des Pflegeprozesses durch den Pflegebedürftigen, Angehörige, vom Pflegedienst oder andere Pflegepersonen erbracht werden können. Den angemessenen Wünschen des Pflegebedürftigen wird dabei Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ist die soziale und kulturelle Integration des Pflegebedürftigen in das gesellschaftliche Umfeld zu beachten. Soweit sich die Notwendigkeit des Einsatzes von Pflegehilfsmitteln und der Anpassung des Wohnraumes ergibt, informiert unser Pflegedienst hierüber die Pflegekasse, die das Weitere veranlasst. 7. Pflegevertrag Möchte der Kunde die abgesprochenen Leistungen in Anspruch nehmen, wird ein Kostenvoranschlag mit einer genauen Auflistung der gewünschten bzw. notwenigen Pflegeleistungen erstellt. Wenn der Patient, ggf. seine Angehörigen mit dem Kostenvoranschlag einverstanden sind, wird ein Pflegevertrag abgeschlossen. 


 Pflegeplanung 

 Qualifizierte und professionelle Pflege erfordert ein entsprechendes Informations- und Dokumentationssystem. Dieses ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für eine nachvollziehbare, individuelle, bedürfnisorientierte und kontinuierliche Pflege. Eine sorgfältig geführte Dokumentation dient als Arbeitsgrundlage, Arbeitsanweisung und Planungshilfe für alle am Pflegeprozess Beteiligten und vereinfacht die interdisziplinäre Information und Kommunikation, z. B. bei der Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Physiotherapeuten u.a. Außerdem gewährleistet sie rechtliche Sicherheit und Leistungstransparenz gegenüber Qualitätsprüfungsinstitutionen. Aus diesen Gründen wird in unserem Pflegedienst ein einheitliches, an unserem verwendeten Pflegemodell ausgerichtetes Dokumentationssystem genutzt. Es besteht aus mehreren Formularen, die von Vordruckherstellern bezogen werden bzw. von Mitarbeitern unseres Pflegedienstes in Zusammenarbeit mit einer Beratungsfirma entwickelt wurden. Eine genaue Übersicht über die derzeit gültigen Formulare ist im Qualitätsmanagement-Handbuch bzw. in einer Mustermappe abgelegt.